Geschäftsbeziehung
Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines beiderseitig unterschriebenen Behandlungshonorarvertrages, sowohl vom Leistungserbringer (Privatpraxis für Physiotherapie Schmitt, Inh. Andrea Schmitt) als auch dem Kunden / Patienten, der gleichzeitig die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert hat. D.h. es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung des Kunden / Patienten und dem Leistungserbringer.
Honorare
Für meine Leistungen berechne ich für Kunden/Patienten ausschließlich Honorarbeträge auf der Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten..
Bezahlung
Der Kunde / Patient verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug, nach Rechnungseingang den im Behandlungshonorarvertrag vereinbarten Betrag auf das in der Rechnung genannte Bankinstitut zu überweisen.
Absage des Termins
Vereinbarte Behandlungstermine sind wahrzunehmen. Sollte ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ein Behandlungstermin gilt als abgesagt, wenn dieser mit mir als Inhaberin und einziger Therapeutin, per E-Mail oder telefonisch auch als Mitteilung auf der Mailbox, unter Angabe des Kunden- / Patientennamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit besprochen wurde. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Kunde/-in / Patient/-in verantwortlich. Andernfalls kann die Praxis dem Kunden / Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen. Die Leistungen, die von den Kassen nicht erstattet werden, werden privat in Rechnung gestellt.
Ausfall des Termins
Der Kunde / Patient hat den Ausfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum vereinbarten Teilhonorar an den Leistungserbringer zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.
Verzug
Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.
Rücktrittsrecht
Sollte der Kunde / Patient mit den Leistungen der Privatpraxis für Physiotherapie Schmitt, Inh. Andrea Schmitt während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Berücksichtigung der Punkte 3 und 4 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls ihre Anwendung.
Die Privatpraxis für Physiotherapie Schmitt, Inh. Andrea Schmitt ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde / Patient sich entgegen der vorliegenden AGB verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden / Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Leistungserbringung
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten.
Schadenersatzanspruch
Der Kunde / Patient hat im Bezug auf Punkt 9 keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Zahlungsverzug
Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen auf dem Konto des Leistungserbringers ein, so ist die Privatpraxis für Physiotherapie Schmitt, Inh. Andrea Schmitt berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.